Parlamentarische Demokratie
Die Bundesrepublik Deutschland hat ein politisches System, das als parlamentarische Demokratie bezeichnet wird. Da die miteinander in Konkurrenz stehenden Parteien eine zentrale Bedeutung innerhalb des politischen Systems in Deutschland haben, nennt man es auch Parteiendemokratie. Die Wahlen werden überwiegend als Verhältniswahlen personalisierter Art durchgeführt, daher müssen in der Regel, um eine Regierung bilden zu können, Koalitionen zwischen konkurrierenden Parteien geschlossen werden. Der Bundeskanzler wird vom Bundestag, also von den in den Bundestag gewählten Abgeordneten, gewählt. Er bestimmt auf Bundesebene die Richtlinien der Innenpolitik sowie der Außenpolitik. Außerdem schlägt er die Bundesminister vor. Das Grundgesetz, die Bundesverfassung, regelt die Verteilung der Aufgaben zwischen dem Bund und den einzelnen Bundesländern. Das Bundesverfassungsgericht wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes. Jedes Bundesland hat seine eigene Landesregierung, die in den Landtagswahlen gewählt wird und an deren Spitze der Ministerpräsident steht. Die Ministerpräsidenten der Länder bilden zusammen den Bundesrat, die Mitglieder der Landesparlamente und des Bundestages die Bundesversammlung, die den Bundespräsidenten wählt.