Schadensersatz bei Flugüberbuchungen
Jährlich betrifft es rund 1,1 Millionen Deutsche: die Flugüberbuchung. Die Fluggesellschaften haben ihre Maschinen überbucht und es fehlen ganz banal die Plätze. Da sich diese unschöne Praxis in den letzten Jahren leider durchgesetzt hat und mittlerweile zur Normalität gehört, hat sich die Gesetzgebung auch etwas überlegt und den betroffenen Passagieren ihren Anspruch auf Schadensersatz zugesagt. Die FluggastrechteVO 261/2004 sagt allen betroffenen Passagieren eine Entschädigung von 125 bis 600 Euro zu – die Höhe variiert jedoch natürlich je nach Fall und ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig.
Auch vor dieser Verordnung gab es bereits einige Rechte, die man nach einer Flug Umbuchung geltend machen konnte. Diese Rechte waren damals noch in der EU-Verordnung 295/91 geregelt. Die Höhe der Entschädigung war damals noch unter anderem von der Streckenlänge und der Verspätungsdauer abhängig. Abgesehen von der Entschädigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten, hat der betroffenen Passagier aber auch noch Anspruch auf den Kostenersatz für Telefonate, Hotelübernachtungen und anderen Ausgaben, die aufgrund der Flugumbuchung zustande gekommen sind.
Da sich die Fluggesellschaften teilweise vollkommen gegen diese Rechte verweigern und vor allem Laien dadurch meist keine Möglichkeiten haben, ihre Ansprüche durchzusetzen, wurde flightright gegründet. flightright ist ein deutsches Unternehmen, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, unzufriedene Passagiere rechtlich zu vertreten und zu beraten. Dies betrifft vor allem Überbuchungen, Verspätungen und Flugannullierungen. Über das praktische Online Formular kann man flightright unkompliziert mit der Vertretung seines Falls beauftragen. Diese prüft zuerst den gegenständlichen Fall, berät den Kunden und tritt anschließend in Kontakt mit der Fluggesellschaft um das Passagierrecht durchzusetzen.
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